EHC Los Agressivos Köln
#1

Beitragsordnung

in Satzung / Geschäftsordnung 24.05.2011 14:56
von Matthias • 96 Beiträge

§ 1 Jedes Mitglied hat einen monatlichen Beitrag beim Kassenwart gemäß § 4.2 der Clubsatzung zu entrichten. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung der Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.

§ 2 Alle Mitglieder bezahlen einen monatlichen Beitrag in Höhe von 55,-€ möglichst per Dauerauftrag auf das vom Kassenwart benannte Konto oder in bar an ihn persönlich oder einen Vertreter. Bei pünktlichem Eingang des Beitrages haben sie damit das Recht, an allen üblichen eigenen Eiszeiten teilzunehmen.

§ 3 Bei Schülern, Studenten, Auszubildenden und Grundwehr- und Zivildienstleistenden beträgt der monatliche Beitrag 30,-€.

§ 4 Torhüter zahlen für die Mitgliedschaft die oben beschriebenen Sätze. Gasttorhüter haben kostenlose Eiszeit.

§ 5 In Monaten mit 5 Eiszeiten zahlt jedes bei der 5. Eiszeit anwesende Clubmitglied für die Teilnahme an der 5. Eiszeit 5,-€ extra.

§ 6 Gastspieler zahlen für jede übliche eigene Eiszeit unmittelbar vor oder nach derselben 15,- € in bar an den Kassenwart persönlich oder an seinen Vertreter.

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