§ 1 Gastspieler sind grundsätzlich zum Training während eigener, üblicher Eiszeiten herzlich willkommen. Sie entrichten die in der Beitragsordnung festgelegte Gebühr und richten sich nach den Anordnungen der Mannschaftsführung und des Vorstandes. Grundlage der Anordnungen sind Satzung und Geschäftsordnung.
§ 2 Bei Freundschaftsspielen, Turnieren sowie Trainingslagern sind Gastspieler grundsätzlich nicht zugelassen. Die genannten Aktivitäten sind so zu planen, daß sie vollständig mit eigenen Mitgliedern durchgeführt werden können. Sollte eine der genannten Aktivitäten durch das Fehlen von Mitgliedern vom Scheitern bedroht sein, kann der Vorstand Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für die Position des Torhüters. Die Gastspieler sind entsprechend an den Kosten zu beteiligen.